TWL-Batteriespeicher
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Nachhaltigkeit

Anreizsysteme

Leistungen und Engagement fair anerkennen. Teil unserer wertehaltigen Unternehmensführung.

Klare Regeln für faire Entlohnung

Die Leistungsbereitschaft und Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Grundlage für das Erreichen der Ziele, die wir uns gesetzt haben. TWL legt großen Wert auf die faire Entlohnung seiner Mitarbeiter.

Der Vorstand und die erste Führungsebene erhalten neben ihrer erfolgsunabhängigen Vergütung einen erfolgsabhängigen Bonus, der sich aus dem Grad der Erfüllung von finanziellen und nicht-finanziellen Zielen zusammensetzt. Für das Unternehmen und die tariflich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die Regelungen und Stufungen nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe, TV-V. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden außerdem am Unternehmenserfolg über Gewinnausschüttungen beteiligt. 

Im Jahr 2023 fand eine Gewinnausschüttung für das Jahr 2022 statt.

Leistungen und Engagement fair anerkennen. Teil unserer wertehaltigen Unternehmensführung.

Neue / Fortgesetzte Betriebsvereinbarung Prämiensystem 2024

Obwohl die oben genannten finanziellen Belastungen dem Unternehmen wenig finanzielle Möglichkeiten für Entlohnungen besonderer Leistungen über den Tarifvertrag und die Gewinnausschüttung hinaus geben, hat TWL daran gearbeitet, hierfür eine Regelung zu finden. In Mitarbeitergesprächen vereinbaren wir mit jedem Mitarbeiter Jahresziele und Teilziele. Diese tragen zum Erreichen der Unternehmens-ziele bei. Seit Ende 2023 gibt es nun mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine neue Betriebsvereinbarung Prämiensystem 2024. Das Prämiensystem zur Honorierung besonderer Leistungen wurde für das Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt.

Die neue Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TWL AG und der TWL Netze GmbH, auf deren Beschäftigungsverhältnis der Tarifvertrag TV-V Anwendung findet, ebenso für Auszubildende, die sich im Auszahlungsmonat in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bei TWL befinden. Für das Jahr 2024 ist es nun möglich, Prämien als Ad-hoc-Zulage an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vergeben, die eine überdurchschnittliche Leistung erbracht haben.

Dabei liegt die Vergabe der Prämien einerseits im Ermessen der Führungskräfte, gleichzeitig hat auch die Personalabteilung ein zentrales Kontingent zur Würdigung besonderer Leistungen, die über das Kontingent der jeweiligen Führungskraft hinausgeht. In jedem Fall müssen Führungskräfte eine Prämie im Vorfeld über einen entsprechenden digitalen Workflow im Personalsystem beantragen und prüfen lassen. Bei besonders hohen Prämien muss die Vergabe durch ein Entscheidungsgremium aus Unternehmen und Betriebsrat freigegeben werden. So wird gewährleistet, dass Prämien bei TWL nach objektiven und transparenten Kriterien vergeben werden.