

Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von der Planung des neuen Technikstandorts „Projekt T-Haus“ sowie dem Erwerb der Geschäftsanteile an der TWL-KOM GmbH, die inzwischen eine 100%-ige Tochter der TWL AG ist.
Die Vorstände Dieter Feid und Thomas Mösl haben den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in mündlicher oder schriftlicher Form über wesentliche Fragen der Geschäftsführung sowie über bedeutsame Geschäftsvorgänge und die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage informiert.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2024 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, im schriftlichen Verfahren wurden drei Beschlüsse gefasst. Hervorzuhebende Gegenstände der Sitzungen waren unter anderem, neben den in der Einleitung genannten, die Anpassung der Fernwärmepreisregelung, die Konzernstrategie, die Umsetzung der Transformationsprojekte im Rahmen der IT-Strategie sowie die Beendigung des Rechtsstreits gg. den ehemaligen Vorständen durch Abschluss eines Vergleichs.
Jahresabschluss der TWL AG und Konzernabschluss
Der Jahresabschluss der TWL AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzergebnisses wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Dem Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde zugestimmt. Den Bericht des Abschlussprüfers, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben.
Der Jahresabschluss der TWL AG sowie der Konzernabschluss wurden gebilligt. Der Jahresabschluss der TWL AG zum 31. Dezember 2024 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der TWL AG zugestimmt.
Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG
Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (»Abhängigkeitsbericht«) erstellt, wonach die TWL AG bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und durch die im Bericht angegebenen getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Ludwigshafen am Rhein, im Juni 2025
Jutta Steinruck
Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Vorsitzende des Aufsichtsrates der TWL AG