Porträt-OB-Prof. D. Klaus Blettner

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2025 war geprägt von der Finalisierung der Planung und dem Baubeginn des neuen Technikstandorts "Projekt T-Haus", sowie den Planungen für die Realisierung eines neuen Rechenzentrums durch die Konzerntochter TWL-KOM GmbH. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem Projekt Wärme Wende Vorderpfalz befasst und in diesem Zusammenhang die Gründung der Projektgesellschaft Wärmewende Vorderpfalz GmbH begleitet.  

Die Vorstände Dieter Feid und Thomas Mösl haben den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in mündlicher oder schriftlicher Form über wesentliche Fragen der Geschäftsführung sowie über bedeutsame Geschäftsvorgänge und die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage informiert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen und es wurde ein Beschluss im Eilverfahren nach § 10 Abs. 3 der Satzung gefasst. Hervorzuhebende Gegenstände der Sitzungen waren unter anderem, neben den in der Einleitung genannten, die Anpassung der Gesellschaftsverträge verschiedener Konzerntöchter, die Konzernstrategie, sowie die Umsetzung der Transformationsprojekte im Rahmen der IT-Strategie.

Jahresabschluss der TWL AG und Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der TWL AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025, der zusammengefasste Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzergebnisses wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Dem Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, wurde zugestimmt. Den Bericht des Abschlussprüfers, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben.

Der Jahresabschluss der TWL AG sowie der Konzernabschluss wurden gebilligt. Der Jahresabschluss der TWL AG zum 31. Dezember 2025 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der TWL AG zugestimmt.

Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Bericht gemäß § 312 Aktiengesetz über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (»Abhängigkeitsbericht«) erstellt, wonach die TWL AG bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und durch die im Bericht angegebenen getroffenen Maßnahmen nicht benachteiligt wurde. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Ludwigshafen am Rhein, im Juni 2026

Prof. Dr. Klaus Blettner

Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen am Rhein Vorsitzender des Aufsichtsrates der TWL AG